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Revision der Ortsplanung | Stadt Buchs

Am 1. Mai 2014 ist die revidierte Raumplanungsgesetzgebung in Kraft getreten, welche substanzielle Änderungen für die Raumplanung der Kantone und der Gemeinden mit sich bringt. Der Grundsatz «Innen- vor Aussenentwicklung» ist explizit und mehrfach im Gesetz verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben – nachdem das Potenzial der Innenentwicklung genutzt wurde – vergrössert werden dürfen. Der Kanton St. Gallen hat den Richtplan und das Baugesetz zwischenzeitlich an das neue Recht angepasst. Nun sind die Gemeinden angehalten, ihre Planungsinstrumente zu überarbeiten.

Wir freuen uns sehr, dass uns die Stadt Buchs mit der spannenden Aufgabe der Revision der Ortsplanung beauftragt hat.

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