Wir schaffen Lebensräume.

Revision der Ortsplanung | Kaltbrunn

Die rechtliche Situation hat sich aufgrund der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes des Bundes, basierend auf der Revision der kantonalen Richtplanung sowie des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) stark verändert.

Die Gemeinden sind angehalten, ihre Rahmennutzungsplanung anzupassen. Dabei gilt es, insbesondere im Rahmen des kommunalen Richtplans, geeignete Strategien für die Innenentwicklung zu definieren.

Wir freuen uns sehr, dass uns die Gemeinde Kaltbrunn mit der spannenden Aufgabe der Ortsplanungsrevision beauftragt hat.

www.kaltbrunn.ch

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