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Ortsplanungsrevision, Nesslau

Seit 1. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Das neue PBG sowie die vom Bundesrat genehmigte kantonale Richtplanung lösen eine Revision der Richt- und Rahmennutzungsplanung in den Gemeinden aus. Diese haben die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) innert zehn Jahren dem neuen Recht anzupassen.
Nesslau ist eine Gemeinde mit überdimensionierten Bauzonen. Sie wird deshalb im gleichen Revisionsverfahren Auszonungen vornehmen müssen. Zudem ist die Gemeinde aufgefordert, die Entwicklung nach innen aufzuzeigen und den Gemeindestrassenplan zu überarbeiten.

Wir freuen uns, dass wir diese spannenden Aufgaben im Rahmen der Revision der Ortsplanung für die Gemeinde Nesslau vornehmen können.

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