Wir schaffen Lebensräume.

Fruchtfolgeflächen in der raumplanerischen Interessenabwägung

Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) ist der Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) bestätigt bzw. nach vorherrschender Meinung sogar verstärkt worden. Der Kanton Thurgau hat die Forderung nach Schutz der FFF auch in die Planungsgrundsätze des Kantonalen Richtplans (KRP) aufgenommen. Auch das Gewässerschutzgesetz (GSchG) sieht Kompensationspflichten bei Tangierung von FFF vor. Die Aufgabe der Raumplanung liegt in der Auseinandersetzung mit dem Raum in einem umfassenden Sinn und der Betrachtung des Zusammenwirkens der einzelnen Elemente wie Umwelt, Bevölkerung, Siedlung und Wirtschaft. Entsprechend sind auch die Ziele und Grundsätze des RPG nicht widerspruchsfrei und bedürfen einer umfassenden Interessenabwägung. Dies gilt auch für die Beanspruchung von FFF.

Es freut uns, dass wir den Kanton Thurgau sowohl bei der Erarbeitung eines internen Grundlagenpapiers wie auch bei der Erstellung der Arbeitshilfe für Gemeinden und Planende zum Thema „Fruchtfolgeflächen in der raumplanerischen Interessenabwägung“ beraten und begleiten durften. Uns liegt sowohl eine sachgerechte Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, wie auch eine nachhaltige Raumentwicklung sehr am Herzen. Wir freuen uns, wenn wir mit praxistauglichen Arbeitshilfen eine Breitenwirkung unterstützen können.

Bildquelle (https://raumentwicklung.tg.ch/themen/fruchtfolgeflaechen)

 

 

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