Bau- und Umweltdepartement AI: Richtplanung Appenzell Innerrhoden
Bearbeitungszeitraum: 1. Oktober 1998 bis 31. Dezember 2003 | Ansprechpartner: Alex Müller
Herausforderung
Als strategisches Führungsinstrument steuert die kantonale Richtplanung die zukünftige räumliche Entwicklung des gesamten Kantons. Dementsprechend soll die aus dem Jahre 1987 stammende Richtplanung des Kantons Appenzell Innerrhoden den geänderten Voraussetzungen angepasst werden.
Lösung
Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden beauftragte das Planungsbüro Strittmatter Partner AG für die gesamthafte Überarbeitung der Richtplanung. Strittmatter Partner AG hatte die gesamte fachliche und formelle Begleitung des Revisionsverfahrens inne. Dazu gehörten nebst der Verfassung des Richtplantextes und der Erstellung der Richtplankarte auch die Begleitung der Mitwirkungsverfahren, deren Auswertung und Überarbeitung. Zusätzlich hat unser Büro einzelne Themenbereiche bearbeitet. Die Erarbeitung erfolgte nach dem im Baugesetz festgelegten Verfahren, das der Bevölkerung und den Bezirken verschiedene Möglichkeiten der Mitwirkung bot. In einer ersten Phase wurde ein Anregungsverfahren durchgeführt, das der Bevölkerung und den Bezirken offen stand. Zum ersten Entwurf der überarbeiteten Richtplanung nahmen die Bezirke im Rahmen des Anhörungsverfahrens detailliert Stellung. Der überarbeitete Entwurf wurde im Anschluss dem Einwendungsverfahren unterstellt und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden einzeln bearbeitet und in der zum Beschluss ausgearbeiteten Fassung mitberücksichtigt.