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Teilrevision Raumentwicklungs- und Baugesetz | Glarus

Die Landsgemeinde des Kanton Glarus hat die Teilrevision des RBG am 7. Mai 2017 ohne Änderungen angenommen. Damit konnte das kantonale Recht an die Teilrevision des RPG, in Kraft seit dem 1. Mai 2014, angepasst werden. «Pièce de Résistance» war auch im Kanton Glarus der Ausgleich von Mehrwerten und die Mobilisierung von Bauland. Dabei ist es gelungen sowohl beim Abgabesatz (min. 20 %) sowie bei den Abgabetatbeständen über das Bundesminimum hinauszugehen. Alle auch kontrovers diskutierten Anpassungen wie das Kaufrecht der Gemeinde, die Mehrwertabgabe, die Grenzabstandsregelung oder die Rückbauverpflichtung wurden von der Bevölkerung schlussendlich mit klarem Mehr angenommen.

Wir freuen uns, dass unser Büro den Kanton Glarus nach der Revision von 2010 auch bei der Revision 2017 beraten, die Gesetzesvorlage erarbeiten und die Kommissionsarbeit begleiten durfte.

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