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Revision des Baugesetzes | Appenzell I.Rh.

Die Landgemeinde des Kantons Appenzell I.Rh. hat die Revision des Baugesetzes am 30. April 2017 angenommen. Kernpunkt der Revision war die Regelung der Mehrwertabgabe. Dabei sticht heraus, dass es gelungen ist, neben einer Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen, auch eine Mehrwertabgabepflicht bei Abparzellierungen gemäss bäuerlichem Bodenrecht ins Gesetz aufzunehmen.

Unser Büro durfte den Kanton bei der internen Erarbeitung als Ideengeber und «Sparringspartner» unterstützen.

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