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Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein: Landesrichtplanung

Bearbeitungszeitraum: 1. Januar 1999 bis heute | Ansprechpartner: Alex Müller

Herausforderung

Im Fürstentum Liechtenstein wachsen die Bevölkerung, die Arbeitsplatzzahlen und die Bedürfnisse nach Freizeit- und Erholungsraum. Um dem verstärkten Wandel bei den Orts- und Landschaftsbildern entgegenzuwirken, müssen notwendige Grundlagen für eine zweckmässige Entwicklungspolitik geschaffen werden.

Lösung

Als externes Fachbüro ist Strittmatter Partner AG für die Projektbearbeitung zuständig und unterstützt mit ihrem Fachwissen die Stabsstelle für Landesplanung.
Als erster Schritt im Planungsablauf der Landesrichtplanung erfolgte eine Grundlagenanalyse zum Ist-Zustand und den möglichen Entwicklungen in Szenarien. Anschliessend wurden die Grundzüge der erwünschten räumlichen Entwicklung erarbeitet. Die Umsetzung dieser Grundzüge erfolgte in den Teilrichtplänen. Bevor der abschliessende Gesamtplan, der das koordinierte Gesamtsystem der künftigen räumlichen Entwicklung bildet, erstellt werden konnte, mussten die Konflikte zwischen den Raumansprüchen behandelt werden.

Fazit

Mit der Koordination aller raumwirksamen Tätigkeiten im Landesrichtplan wird eine positive und zukunftssichere Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Liechtenstein angezielt. Die aktuelle Landesrichtplanung wurde am 10. Mai 2007 zur Kenntnis genommen.


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