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Ortsplanungsrevision in Uttwil ist abgeschlossen

Die Uttwiler Ortsplanung wurde in den vergangenen Jahren komplett revidiert. Aufgrund der veränderten übergeordneten gesetzlichen Grundlagen war eine Gesamtrevision der Planungen, welche

von 1988 resp. 2004 stammten, notwendig. Ende 2015 wurde daher die umfassende Revision gestartet.

Dabei wurde zuerst ein räumliches Grobkonzept erstellt. Dieses bildete die Grundlage für den kommunalen Richtplan. Dieser ist ein Führungs- und Koordinations­instrument der Planungsbehörden und fokussiert die Gemeindeentwicklung auf einen Zeithorizont von rund 25 Jahren. Darauf aufbauend wurde auch die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, überarbeitet. Dort lag der Fokus insbesondere auf der Anpassung der Vorschriften an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und den damit neuen Begriffen und Messweisen der IVHB. Die Bevölkerung wurde in verschiedenen Phasen in die Erarbeitung einbezogen und konnte sich einbringen. Am 17. Mai 2020 wurde der Zonenplan und das Baureglement von den Uttwiler Stimmberechtigten mit 72 % Ja-Stimmen angenommen. Anschliessend folgte das Genehmigungsverfahren des Kantons. Am 16. Dezember 2020 wurde die Ortsplanung von Uttwil durch das Amt für Bau und Umwelt genehmigt.

Der Gemeinderat von Uttwil hat die Planungsinstrumente per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt. Damit verfügt Uttwil wieder über eine aktuelle und zukunftsgerichtete Ortsplanung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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