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Departement Bau und Umwelt AR: Kantonale Richtplanung Appenzell Ausserrhoden

Bearbeitungszeitraum: 1. Januar 1971 bis 30. Januar 2006 | Ansprechpartner: Alex Müller

Herausforderung

Die erste Richtplanung des Kantons Appenzell Ausserrhoden wurde von 1984 bis 1987 erarbeitet. Nach zwölf Jahren Geltungsdauer soll die Richtplanung von Grund auf überarbeitet werden. Dadurch kann den veränderten Rahmenbedingungen und den neuen Aufgaben Rechnung getragen werden.

Lösung

Strittmatter Partner AG wurde nach der erfolgreichen Unterstützung bei der ersten Richtplanung wiederum vom Departement Bau und Umwelt des Kantons Appenzell Ausserrhoden beauftragt, bei der Richtplanung 2. Generation ihr Fachwissen zu inhaltlichen Eckpunkten und zur Form einzubringen. Strittmatter Partner AG hat in einem ersten Schritt die inhaltlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen Schwerpunktbereiche definiert. Anschliessend wurden darauf aufbauend Lösungsansätze und Empfehlungen zur Integration der neuen Schwerpunktbereiche in die Richtplanung vorbereitet. Die gemeinsam erarbeiteten Inhalte wurden sowohl im Richtplantext als auch in der Richtplankarte festgehalten. Die Form und Struktur des Richtplantextes und die denkbare Gestaltung der Richtplankarte bildeten den Abschluss der Arbeit.


Bau- und Umweltdepartement AI: Richtplanung Appenzell Innerrhoden

Bearbeitungszeitraum: 1. Oktober 1998 bis 31. Dezember 2003 | Ansprechpartner: Alex Müller

Herausforderung

Als strategisches Führungsinstrument steuert die kantonale Richtplanung die zukünftige räumliche Entwicklung des gesamten Kantons. Dementsprechend soll die aus dem Jahre 1987 stammende Richtplanung des Kantons Appenzell Innerrhoden den geänderten Voraussetzungen angepasst werden.

Lösung

Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden beauftragte das Planungsbüro Strittmatter Partner AG für die gesamthafte Überarbeitung der Richtplanung. Strittmatter Partner AG hatte die gesamte fachliche und formelle Begleitung des Revisionsverfahrens inne. Dazu gehörten nebst der Verfassung des Richtplantextes und der Erstellung der Richtplankarte auch die Begleitung der Mitwirkungsverfahren, deren Auswertung und Überarbeitung. Zusätzlich hat unser Büro einzelne Themenbereiche bearbeitet. Die Erarbeitung erfolgte nach dem im Baugesetz festgelegten Verfahren, das der Bevölkerung und den Bezirken verschiedene Möglichkeiten der Mitwirkung bot. In einer ersten Phase wurde ein Anregungsverfahren durchgeführt, das der Bevölkerung und den Bezirken offen stand. Zum ersten Entwurf der überarbeiteten Richtplanung nahmen die Bezirke im Rahmen des Anhörungsverfahrens detailliert Stellung. Der überarbeitete Entwurf wurde im Anschluss dem Einwendungsverfahren unterstellt und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden einzeln bearbeitet und in der zum Beschluss ausgearbeiteten Fassung mitberücksichtigt.


Weitere Projekte: